Anlagenzertifizierung für Betreiber

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Netzanschluss für Anlagenbetreiber

Bei der Anlagenzertifizierung handelt es sich um eine projektspezifische Bewertung, ob an einem Netzanschlusspunkt die Erzeugungsanlage mit allen verwendeten Komponenten die Anforderungen für den Betrieb am Netz erfüllt. Dabei ist die Bewertung von den Netzgegebenheiten abhängig und auf die Anforderungen des jeweiligen Netzbetreibers abzustimmen. Die Anlagenzertifizierung ist im Mittelspannungsbereich ab einer vereinbarten Anschlussleistung von 135 kW in Deutschland verpflichtend. Der Netzbetreiber gibt in einem so genannten „Netzbetreiberabfragebogen (Vordruck E.9)“ die Anforderungen für den jeweiligen Netzanschlusspunkt bekannt und diese sind bei der Zertifizierung nachzuweisen.

Das Anlagenzertifikat wird sowohl für Neuanlagen als auch für die Erweiterung von Anlagen bis hin zu Mischanlagen (Neu- und Bestandsanlagen sowie unterschiedliche Energieträger wie bspw. PV und Wind und Biomasse bzw. -gas) verlangt.

Für Erzeugungsanlagen mit einer Leistung ab ≥ 135 kW bis < 950 kW ein vereinfachtes Anlagenzertifikat B erforderlich, sofern der Übergabe- oder Netzanschluss-punkt zum Netzbetreiber in der Mittelspannungsebene liegt.

Ab einer Leistung von ≥ 950 kW ist bei Anschluss an das Mittel- oder Hochspannungsnetz ein vollständiges Anlagenzertifikat A erforderlich.
 

Bewertungsumfang

Verhalten während des Normalbetriebs des Netzes

  • maximale Wirkleistung
  • Wirkleistungssteigerung
  • maximale Wirk- und Blindleistung (PQ-Diagramm)
  • Netzrückwirkungen (Oberschwingungen, Flicker)

Verhalten bei Fehlersituationen im Netz

  • Überwachung der Netzspannung, -frequenz und Blindleistungseinspannung
  • Spannungseinbrüche im Netz (Low Voltage Ride Through; LVRT)

Bewertung der Anlagenkonzeption und Dokumentation

  • Dimensionierung der Betriebsmittel innerhalb der Anlage (Schaltanlagen, Transformatoren ggf. inklusive Stufenschalter, Kabel)
  • Schutzkonzept der Anlage bei Fehlern im Netz oder in der Anlage
  • Regelungskonzept der Anlage (Parkregelung) für Wirk- und Blindleistung
  • Erfüllung der Auflagen aus der Einheiten- oder Komponentenzertifizierung

Projektablauf für eine Anlagenzertifizierung

Angebotsphase
Kunde Anfrage bei TÜV NORD EnSys
TÜV NORD  Angebotserstellung
Kunde Beauftragung von TÜV NORD EnSys
TÜV NORD CERT Auftragsbestätigung
Auftragsphase
TÜV NORD
 
 
  • Kick-off Meeting mit Besprechung der erforderlichen Unterlagen
  • Einrichtung Serverzugang für strukturierten Datenaustausch
 
Kunde
             
Einreichen der erforderlichen Unterlagen

TÜV NORD

 
  • Durchführung der Berechnungen und Simulationen
  • Ausstellung des Bewertungsberichts
  • Ausstellung des Anlagenzertifikats durch TÜV NORD CERT
 
Kunde  
  • Einreichung des Anlagenzertifikats beim Netzbetreiber
  • Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage
  • Einreichen der Inbetriebsetzungserklärung inkl. der notwendigen Protokolle
 
TÜV NORD  
  • Begehung der Erzeugungsanlagen
  • Ausstellung der Konformitätserklärung
 
Kunde Einreichen der Konformitätserklärung beim Netzbetreiber

TÜV NORD unterstützt Anlagenbetreiber, Anlagenerrichter und Anlagenplaner mit folgenden Leistungen:

  • Anlagenzertifikate für Erzeugungsanlagen mit Blockheizkraftwerken, BHKWs / Verbrennungskraftmaschinen, Photovoltaik-Wechselrichtern und/oder Windenergieanlagen)
  • Ausstellung der erforderlichen Konformitätserklärung im Anschluss an das Anlagenzertifikat und die Inbetriebsetzung 
  • Vermessung von Erzeugungsanlagen bei unzulässig vielen Grenzwertüberschreitungen, bspw. bei Oberschwingungen
  • Bewertung der Dimensionierung von Betriebsmitteln einer Anlage (Kurzschlussfestigkeit und Dauerstrombelastung) und Kompensationsanlagen (Blindleistungsbereitstellung)
  • Prüfung der technischen Realisierbarkeit (Konzeptprüfung)
  • Bewertung der Abschaltung von Erzeugungsanlagen bei Störungen im Netz (Überwachung von Erzeugungsanlagen)
  • Gutachtertätigkeit im Bereich des Netzanschlusses
TÜV NORD Ingenieur TÜV NORD Ingenieur TÜV NORD Ingenieur TÜV NORD Ingenieur
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